Rechte und Pflichten eines Gemeinderates – Zusammenarbeit mit der Wirtschaft- und Korruptionsstaatsanwaltschaft – VOR ORT 129
Ein Referat des Juristen Dipl.-Ing. Mag. Dr. Helmut Eichert, Gemeindevorstand in der Gemeinde St. Lorenz
Am Samstag, den 29. Februar 2020 fand in Wels das 3. Landestreffen sowie der 1. Fortbildungstag der OÖ. Bürgerlisten statt. Seit kurzem gibt es für die OÖ. Bürgerlisten eine Landesebene – die sich auf Initiative des Gemeindearztes von Peuerbach, Dr. Martin Gollner, zusammengeschlossen haben. Mit der Schaffung einer „Landespartei“ ist nunmehr die Möglichkeit für die beigetretenen Bürgerlisten gegeben, die „Parteienförderung B“ zu lukrieren, eine Landesförderung, die nach einem gewissen Aufteilungsschlüssel gewährt wird. Dies war bisher für eine in einem OÖ. Gemeinderat vertretene Bürgerliste nicht möglich. Gegründet wurde parallel dazu auch ein Verein, der eine politische Akademie der OÖ. Bürgerlisten gegründet hat. Diese Akademie soll zukünftig für Weiterbildungsmöglichkeiten von Gemeinderäten sowie Ersatzgemeinderäten aber auch für Mitglieder von Bürgerinitiativen zuständig und zugänglich sein.
Im nachfolgenden Beitrag ist das an diesem Tag gehaltene Referat „Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft – Rechte und Pflichten für den Gemeinderat“ des Juristen Dipl.-Ing. Mag. Dr. Helmut Eichert zu hören, der in der Gemeinde St. Lorenz als Gemeindevorstand fungiert und im Zivilberuf als Manager in der Finanzwirtschaft sowie als selbständiger Unternehmensberater und als eingetragener Zivilrechtsmediator tätig ist.
Nach einer kurzen Einführung in die Rolle des Strafrechts im Rechtsgefüge des Staates, hat er an Hand eines konkreten Beispiels herausgearbeitet, wie die Zusammenarbeit mit den Strafrechtsbehörden auf kommunaler Ebene zu gestalten ist, welche Rolle der Gemeinderat hat und daraus resultierend die individuellen Gemeinderäte, die Vorsitzenden von Ausschüssen, der Bürgermeister und die Amtsleitung. Besonderes Augenmerk wird in seinem Referat auf die Abgrenzung zwischen dem Recht der Zusammenarbeit und der Pflicht zur Zusammenarbeit gelegt, oder ganz konkret, wer kann und wer muss in bestimmten Konstellationen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten.
Christian Aichmayr
Fremdmaterial in Dr. Eichert
How Ya Like Me Now by Q Function ©
Why by Frenic ©
Bonjour Tristesse by Thompascal & HP. Hoeger ©
Sunset Down Town by Martinek & C-Deluxe ©
Zuletzt geändert am 09.03.20, 15:12 Uhr