Auf das zu Fuß gehen nicht vergessen!
Inhaltsverzeichnis Wegstrecken 343:
Nochmals Informationen zu Neuerungen mit Fahrplanwechsel im Bereich Schiene quer durch Österreich.
Aktuelle Feiertagsinformation mit allen verstärkten Zügen und zusätzlichen Zügen: https://www.oebb.at/de/neuigkeiten/sitzplatzreservierung-empfohlen
Diverse Meldungen aus nah und fern.
Zwei Wegstrecken-Specials: ein Blick auf die neuen (erhöhten) Tarife bei den Linz Linien bzw. im Verkehrsverbund ab 1. Jänner ’23. Und damit es nicht fad wird: wieder einmal der Blick auf das “hirnrissige Projekt” Westring/A26, diesmal weniger emotional als mit Zahlen und Fakten. Von wegen “Umweltprojekt”…
Auf das zu Fuß gehen nicht vergessen: mitunter ist auch in den Wegstrecken das zu Fuß gehen zu kurz gekommen. Zur Stadt nach menschlichem Maß gehören jedenfalls auch Fußwege, die Begegnungen ermöglichen, die weder von Platzmangel gekennzeichnet sind, noch von tollwütigen Mobilist*innen aller Art bis hin zu den von mir so geliebten E-Scootern durchkreuzt werden.
Ist schon die Lobby der Radfahrenden oft im Nachteil gegenüber den zahlreichen und auch in politischen Parteien verankerten bzw. de facto vorzufindenden Interessensverbänden der Autofahrenden, so ziehen die Fußgänger*innen dann oft auch noch gegenüber den Radfahrenden den Kürzeren, wobei dies häufig an Verkehrswegeplanenden liegt, die den beiden “schwächsten Gruppen” nicht ausreichend Platz zur Verfügung stellen, um ein reibungs- und für beide gefahrloses Miteinander zu ermöglichen. Dazu kommen so Schmankerl wie Ampelschaltungen, die ausschließlich auf die Flüssigkeit des motorisierten Individualverkehrs ausgerichtet sind und Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder altersbedingter Verlangsamung de facto von einer ungefährdeten Teilnahme am öffentlichen Leben ausschließen.
Und anstatt die Geschwindigkeit der Autos an menschliches Maß anzupassen, werden nicht die Autofahrenden eingebremst bzw. deren Fehlverhalten sanktioniert, sondern die Kinder dazu abgerichtet, den Autos ja nicht in die Quere zu kommen. Und der Linzer Verkehrsstadtrat Hajart freut sich darüber, dass die meisten Autofahrenden in der neuen Begegnungszone Hauptplatz die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nur um wenige Kilometer überschreiten, es scheint also Autofahrenden nicht zumutbar, sich an eine Geschwindigkeitsvorgabe zu halten, die allen Verkehrsteilnehmenden ein weitgehend sicheres Miteinander ermöglichen sollte, nach wie vor scheint das Prinzip vorzuherrschen, dass geringere Geschwindigkeiten nicht als verbindliche Vorgabe angesehen werden, sondern als Richtwert, um die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit zwar zu reduzieren, dabei aber beständig Überschreitungen der Soll-Geschwindigkeit in Kauf zu nehmen, wer sich öfter per pedes oder mit dem Fahrrad in Tempo 30-Zonen oder Begegnungszonen mit Tempo 20 bewegt, kann davon ein oder mehrere Lieder singen.
Mitunter gilt noch, “dass Tempo 30 verordnet wird, um zu gewährleisten, dass nicht schneller als 50 gefahren wird”, wie Jürgen Himmelbauer während seiner Zeit als Stadtrat für Mobilität in einem Gespräch mit mir gesagt hat, als wir über Geschwindigkeitsbeschränkungen und deren Wirksamkeit gesprochen haben.
Erich Klinger, 19.12.2022
Zuletzt geändert am 22.12.22, 14:16 Uhr