Das Al-Anon Genesungsprogramm für Angehörige von Alkoholkranken
Sie treffen bei Al-Anon Menschen, die lernen oder bereits gelernt haben, mit der Alkoholkrankheit eines Angehörigen gut umzugehen.
Im Zwölf Schritte Programm der Selbsthilfegruppe für Angehörige und Freunde von AlkoholikerInnen teilen Gertrude und Erna ihre Gedanken und Erfahrungen zum Slogan „das Wichtigste zuerst“.
Wenn das Leben nur noch aus Chaos besteht, kann man leicht den Überblick verlieren und Wichtiges vom Unwichtigen nicht mehr unterscheiden. Kleine Hindernisse können zu ernsten Krisen werden und wirkliche Probleme werden übersehen. Der Wutausbruch des Alkoholikers über einen kleinen Schnitt in den Finger kann so überhand nehmen, dass ein echter Notfall vernachlässigt wird, weil seine Wut so laut und fordernd ist – und weil wir so daran gewöhnt sind, auf jede Forderung des Alkoholikers einzugehen. Dadurch übersehen wir oft wirkliche Probleme und wir vernachlässigen auch unsere einfachen, dennoch wichtigen Bedürfnisse, durch die unser Leben lebenswerter wird. Wir vernachlässigen unsere Gesundheit und nehmen uns wenig Zeit dafür, unseren Kindern liebevolle Aufmerksamkeit zu schenken und gönnen uns kein einziges Vergnügen.
„Das Wichtigste zuerst“ ermutigt uns darin, uns Zeit dafür zu nehmen, Prioritäten zu setzen. Bevor wir reagieren, können wir uns fragen, was im Augenblick das Allerwichtigste ist. Wenn wir unseren Vormittag planen, können wir darüber nachdenken, welchem von unseren stillen Bedürfnissen wir Aufmerksamkeit schenken wollen. In einer hitzigen Diskussion können wir bei dem Thema bleiben, das uns angeht und andere Punkte, die nicht so wichtig sind, beiseite lassen. Wenn uns die Zeit davon zu laufen scheint, können wir unser Unvermögen akzeptieren und entscheiden, was wir zuerst erledigen müssen und was wir uns für später aufheben. Wir haben keine übernatürlichen Kräfte. Wir können nicht alles tun. „Das Wichtigste zuerst“ hilft uns dabei, eine Auswahl zu treffen, mit der wir besser zurecht kommen und besser leben können.
Zuletzt geändert am 12.07.23, 19:44 Uhr