Stimmlagen: Uploadfilter, Woche der Volksbegehren
Im bundesweiten Magazin der freien Radios, diesmal produziert von Radio FRO, geht es um die Abstimmung des EU-Parlaments bezüglich Uploadfilter und Leistungsschutzrecht. Und die Eintragungswoche von gleich drei Volksbegehren ist noch bis Montag.
EU-Weite Uploadfilter und Leistungsschutzrecht
Am 12. September hat das EU-Parlament über Änderungsanträge zur Urheberrechtsreform abgestimmt. Aus Sicht der Grundrechts-Organisation epicenter.works ist das Resultat eine Katastrophe. Die monatelange Lobbykampagne von Contentindustrie und Verwertungsgesellschaften war erfolgreich. Die EU muss sich nun den Vorwurf gefallen lassen, das Internet zu einer Plattform zu machen, auf der Zensur ermöglicht und Innovation gebremst wird. Im Telefoninterview mit Werner Reiter von epicenter.works erfahren wir, was es mit Uploadfilter und Leistungsschutzrecht auf sich hat, ob das Auswirkungen auf das CBA, das Audioarchiv der freien Medien hat, und wie es mit den Abstimmungen im EU-Parlament zur Urheberrechts-Reform weitergeht. Beitrag nachhören
Die Woche der Volksbegehren
Zu folgenden Volksbegehren wurden beim Bundesministerium für Inneres Einleitungsanträge eingebracht:
- Frauenvolksbegehren
- Don’t smoke
- ORF ohne Zwangsgebühren
In der Zeit vom 1. Oktober bis einschließlich 8. Oktober 2018 können diese Volksbegehren in allen Gemeinden unabhängig vom Hauptwohnsitz von den Stimmberechtigten unterschrieben werden oder aber auch online mittels Handysignatur oder Bürgerkarte. Am Sonntag sind die Eintragungslokale in zahlreichen Gemeinden geschlossen.
Stimmberechtigte können im Eintragungszeitraum in jeder Gemeinde in den Text der Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu den beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Unterschrift auf einem Eintragungsformular erklären. Personen, die bereits ihre Unterschrift auf einer Unterstützungserklärung für die Einleitung eines Volksbegehrens geleistet haben, können nicht mehr unterschreiben. Die Unterstützungserklärung gilt als gültige Eintragung für das Volksbegehren. Jede(r) Stimmberechtigte darf nur einmal unterschreiben.
Stimmberechtigt sind alle ÖsterreicherInnen, die mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (8.10.2018) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen sind und am Stichtag (27.08.2018) in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben. Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher sind dann stimmberechtigt, wenn Sie am Stichtag (27.8.2018) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde erfasst sind.
Wir haben uns vors volle Eintragungslokal im Neuen Rathaus gestellt und die Leute befragt, welche Volksbegehren sie unterschrieben haben.
Das Frauenvolksbegehren
Was bringt so ein Volksbegehren überhaupt? Und was hat sich im letzten halben Jahr verändert – seit Sammeln der Unterstützungserklärung bis heute zur Eintragungswoche? Das Frauenvolksbegehren (FVB) hat in der Zeit der Sammlung der Unterstützungserklärungen weit übers Ziel hinausgeschossen. Mit knapp 250 000 Unterschriften wurde in die Eintragungswoche am 1. Oktober gestartet. Ziel ist ein Verdreifachen der Stimmen, um auf die 650 000 zu kommen. Soviel erreichte das erste FVB vor gut 20 Jahren.
Im Beitrag zu Wort kommen:
- Birgit Gerstorfer, Sozial-Landesrätin SPOÖ und
- Lena Jäger, Mitinitiatorin FVB aus Wien
Moderation: Michael Diesenreither
Zuletzt geändert am 29.10.18, 10:36 Uhr
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