Testament, Patientenverfügung und Co
Gast von Walter Ziehlinger: Notariatskandidatin Mag. Teresa Mursch-Edlmayr; Musik von Johann Strauß und Ralph Benatzky.
Der Notar (von lateinisch notārius, deutsch ‚Geschwindschreiber‘) ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt. Ebenso ist der Notar für die Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten zuständig. Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften und von Tatsachenfeststellungen (z.B. Beglaubigungen Wechselprotest, Feststellungsurkunde). Dabei ist er zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet. Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete: Grundstücksrecht, Erbrecht, Eheverträge, Kindschaftsrechte, Gesellschaftsrecht.
In den Musiknummern Hören wir Notare und Rechtsanwälte in den Operetten “Die Fledermaus” und “Im,weißen Rössl”.
Zuletzt geändert am 03.09.17, 02:07 Uhr
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