Eröffnung Domgasse 1 und rundgang
Am 22. Juni 2016 hat die Kunstuniversität Linz gleich zwei Gründe zum Feiern. Zum einen wird um 11 Uhr offiziell der Standort Domgasse 1 eröffnet, und zum anderen findet ab 18 Uhr zum ersten Mal der rundgang der Abteilungen der Institute Bildende Kunst und Kulturwissenschaften, sowie Medien statt.
Aus Kollegiumgasse 2 wird Domgasse 1
Am 22. Juni ist die offizielle Eröffnung des Standortes Domgasse 1 nach Abschluss des Umbaus und der Übersiedlung der Studienbereiche Plastische Konzeptionen / Keramik, textil • kunst • design, Textiles Gestalten und Zeitbasierte Medien vom Standort Urfahr. Der öffentliche Zugang erfolgt ab Ende Juni über die Domgasse und nicht mehr über die Kollegiumgasse 2.
Dr. Christine Windsteiger, Vizerektorin für Facility-Management und Personal der Kunstuni berichtet uns im Interview über Umbau, Eröffnung und die weiteren Pläne der einzelnen Standorte der Kunstuni.
Details zur Eröffnung siehe http://ufg.at/Newsdetail.1899+M540be760639.0.html
rundgang 2016
Ebenfalls am 22. Juni findet um 18 Uhr die Eröffnung des „rundgang 2016“ des Instituts Bildende Kunst und Kulturwissenschaften, sowie des Instituts Medien statt. Zum ersten Mal ist es möglich, ein ganzes Wochenende lang hinter die Kulissen der Kunstuniversität Linz zu blicken und Abschlussarbeiten der Studierenden bei einem Rundgang zu begutachten. Des Weiteren finden im Rahmen von „rundgang 2016“ interessante Vorträge von KuratorInnen, sowie Screenings und Partys statt.
Im Interview mit Univ.-Prof. Frank Louis, Leiter der Abteilung Plastische Konzeptionen/Keramik, erfahren wir mehr zum rundgang.
„rundgang 2016″ kann von 23. bis 25. Juni, von 10 bis 19 Uhr besucht werden. Der Eintritt ist frei.
Das genaue Programm zum rundgang 2016 ist hier abrufbar: http://ufg.at/Newsdetail.1899+M58fcbc09c60.0.html
Gestaltung der Sendung: Michael Diesenreither
Zuletzt geändert am 16.06.16, 00:00 Uhr
Kommentare werden von der Redaktion moderiert. Es kann daher etwas dauern, bis dein Kommentar hier erscheint. Wir behalten uns vor, diskriminierende oder diffamierende Kommentare, sowie solche, die straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, zu entfernen.